RS2: Rechtssichere AGB für eCommerce
In Kooperation mit Dr. Tobias Tretzmüller, Anwalt und Experte für eCommerce-Recht, bieten wir unseren Klienten die Leistungspakete seiner Kanzlei an.
Leistungsumfang:
Inkludiert ist ein Beratungsgespräch in der Dauer von bis zu einer Stunde.
Dieses Angebot gilt nur für “klassische” Webshops (also dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen von “simplen” Produkten) – in anderen Fällen hilft Ihnen Dr. Tretzmüller ebenfalls gerne weiter.
Die Gestaltung der Widerrufserklärung nach FAGG ist – sofern erforderlich – ebenfalls von diesem Angebot umfasst.
Ebenso ist die Gestaltung des Impressums umfasst.
Quelle mit vollständiger Leistungsbeschreibung:
E-Commerce boomt. Und, hier sind sich viele Experten einig , es wird (anders als “Corona”) kein temporäres Phänomen bleiben. Daher sollten sich gerade nationale Händler mit den Möglichkeiten von E-Commerce vertraut machen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Webshop ohne AGB ist seriös nicht möglich. Gewerbetreibende müssen AGB schon gemäß § 73 Abs 1 Gewerbeordnung ersichtlich machen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese einer Geltungs- und Inhaltskontrolle unterliegen. So sind ungewöhnliche Klauseln nichtig. Daraus folgt: Ungewöhnliche und sehr komplexe Klauseln gehören nicht in AGB. Vielmehr sind sie in einem individuellen Vertrag besser aufgehoben.
Autor: Dr. Tobias Tretzmüller